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   VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14.MZ   

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VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14.MZ (https://dejure.org/2015,19176)
VG Mainz, Entscheidung vom 15.07.2015 - 3 K 757/14.MZ (https://dejure.org/2015,19176)
VG Mainz, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 3 K 757/14.MZ (https://dejure.org/2015,19176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    GmbHG § 13,GmbHG § ... 13 Abs 3,GmbHG § 41,HGB § 6,HGB § 6 Abs 1,HGB § 238,HGB § 238 Abs 1,HGB § 257,StGB § 240,StGB § 240 Abs 1,StVO § 1,StVO § 1 Abs 2,StVZO § 31a,StVZO § 31a Abs 1,StVZO § 31a Abs 1 S 1,StVZO § 31a Abs 2,StVZO § 31a Abs 3,VwVfG § 80,VwVfG § 80 Abs 3,VwVfG § 80 Abs 3 S 2
    Anlassfall, Ansatz, Auflage, Befragung, Behörde, Beifahrer, Buchführungspflicht, Dauer, Dokumentationsobliegenheit, Eigeninteresse, Einsatz, Einsatzplan, erheblicher Verkehrsverstoß, Ermessen, Ermittlung, Ermittlungsansatz, Ermittlungsbehörde, Ermittlungsverfahren, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fahrtenbuch auch nach Verkehrsverstoß durch Beifahrer zulässig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beifahrer im Pkw "baut Mist" - Fahrtenbuchauflage für den Halter?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch wegen Beifahrer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage auch nach Verkehrsverstoß durch Beifahrer?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch auch bei Verstößen des Beifahrers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsverstoß durch Beifahrer - Fahrtenbuchauflage

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch auch nach Verkehrsverstoß durch Beifahrer zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage auch wegen Verkehrsverstoß durch Beifahrer möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage bei Verstoß durch nicht ermittelbaren Beifahrer

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß durch den Beifahrer?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage auch wegen Verkehrsverstoß durch Beifahrer möglich

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch nach Verkehrsverstoß durch Beifahrer?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch auch nach Verkehrsverstoß durch Beifahrer zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ein Fahrtenbuch auch bei Verstößen durch Beifahrer angeordnet werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Führung eines Fahrtenbuchs kann auch nach Verkehrsverstoß durch Beifahrer angeordnet werden - Fahrtenbuchauflage soll sicherstellen, dass bei künftigen Verstößen im Straßenverkehr deren Ahndung ohne Schwierigkeiten möglich ist

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage: Verkehrsverstoß durch Beifahrer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 11 ZB 15.171

    Die Ermittlungsbehörden sind nicht verpflichtet, ohne einen Hinweis des

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14
    Daraus ergibt sich zwar keine unmittelbare Pflicht, Fahrtenbücher oder Einsatzpläne vorzuhalten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 11 ZB 15.171 -, juris Rn. 12; OVG S-H, Beschluss vom 26. März 2012, a.a.O., juris Rn. 9).

    (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. April 2015, a.a.O.) Es liegt schon im kaufmännischen Eigeninteresse, Vorkehrungen gegen eine missbräuchliche Verwendung der Fahrzeuge etwa für Privatfahrten zu treffen oder in Schadensfällen Ersatzansprüche belegen zu können.

    Es kann nicht Aufgabe der Behörde sein, innerbetriebliche Vorgänge aufzuspüren, denen die Geschäftsleitung weitaus näher steht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. April 2015, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2006, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2013 - 8 A 632/13

    Annahme der "Unmöglichkeit" der Ermittlung eines Täters einer Zuwiderhandlung

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14
    Vorliegend hat die Klägerin jedoch ihren Mitwirkungspflichten nicht in ausreichender Weise Genüge getan, denn sie war nicht in der Lage, den Fahrzeugführer des betreffenden Fahrzeugs zu benennen, obwohl sie als Kaufmann eine erhöhte Dokumentationsobliegenheit trifft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 -, juris Rn. 7; OVG NW, Beschluss vom 13. November 2013 - 8 A 632/13 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 11 CS 13.606 -, juris Rn. 12; OVG S-H, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 LA 21/12 -, juris Rn. 8 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 1 A 236/05 -, juris Rn. 5 f.).

    Denn eine Firma muss in ihrer Eigenschaft als Kaufmann grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage sein, Geschäftsfahrten und Ähnliches anhand schriftlicher Unterlagen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 13. November 2013, a.a.O.; OVG M-V, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 1 L 103/08 -, juris Rn. 12).

  • OVG Bremen, 12.01.2006 - 1 A 236/05

    Firmenfahrzeug; Fahrtenbuchauflage, wenn sich Fahrzeugführer nach

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14
    Vorliegend hat die Klägerin jedoch ihren Mitwirkungspflichten nicht in ausreichender Weise Genüge getan, denn sie war nicht in der Lage, den Fahrzeugführer des betreffenden Fahrzeugs zu benennen, obwohl sie als Kaufmann eine erhöhte Dokumentationsobliegenheit trifft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 -, juris Rn. 7; OVG NW, Beschluss vom 13. November 2013 - 8 A 632/13 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 11 CS 13.606 -, juris Rn. 12; OVG S-H, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 LA 21/12 -, juris Rn. 8 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 1 A 236/05 -, juris Rn. 5 f.).

    Es kann nicht Aufgabe der Behörde sein, innerbetriebliche Vorgänge aufzuspüren, denen die Geschäftsleitung weitaus näher steht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. April 2015, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14
    Mit ihr soll sichergestellt werden, dass bei künftigen Verkehrsverstößen der Fahrzeugführer und damit die Ahndung des Verstoßes anders als im Anlassfall ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, NJW 1995, 2866 = juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 11 CS 11.2727 -, juris Rn. 35), ohne dass es dabei darauf ankommt, wer den zur Fahrtenbuchauflage führenden Verkehrsverstoß begangen hat.

    In Anbetracht dessen, dass bereits ein mit einem Punkt im Verkehrszentralregister zu bewertender Verkehrsverstoß eine Fahrtenbuchauflage rechtfertigt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 - BVerwGE 98, 227 = juris Rn. 10), ist es nicht zu beanstanden, dass sich der Beklagte vorliegend für die Auferlegung eines Fahrtenbuchs entschieden hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2012 - 2 LA 21/12

    Fahrtenbuchauflage bei einmaligem punktebewährtem Verkehrsverstoß für ein

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14
    Vorliegend hat die Klägerin jedoch ihren Mitwirkungspflichten nicht in ausreichender Weise Genüge getan, denn sie war nicht in der Lage, den Fahrzeugführer des betreffenden Fahrzeugs zu benennen, obwohl sie als Kaufmann eine erhöhte Dokumentationsobliegenheit trifft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 -, juris Rn. 7; OVG NW, Beschluss vom 13. November 2013 - 8 A 632/13 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 11 CS 13.606 -, juris Rn. 12; OVG S-H, Beschluss vom 26. März 2012 - 2 LA 21/12 -, juris Rn. 8 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 1 A 236/05 -, juris Rn. 5 f.).

    Daraus ergibt sich zwar keine unmittelbare Pflicht, Fahrtenbücher oder Einsatzpläne vorzuhalten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 11 ZB 15.171 -, juris Rn. 12; OVG S-H, Beschluss vom 26. März 2012, a.a.O., juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 11 CS 11.2727

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14
    Mit ihr soll sichergestellt werden, dass bei künftigen Verkehrsverstößen der Fahrzeugführer und damit die Ahndung des Verstoßes anders als im Anlassfall ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, NJW 1995, 2866 = juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 11 CS 11.2727 -, juris Rn. 35), ohne dass es dabei darauf ankommt, wer den zur Fahrtenbuchauflage führenden Verkehrsverstoß begangen hat.

    Auch wenn § 31 a StVZO primär Fahrer erfassen will, die Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer gefährden (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - VII C 91/61 -, NJW 1964, 1384; BayVGH, Beschluss vom 9. Januar 2012, a.a.O.), ist der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht auf diesen Personenkreis beschränkt.

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14
    Die Norm will auch nicht künftigen Verkehrsverstößen gerade durch den Fahrzeughalter vorbeugen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 90/89 -, NJW 1989, 2704 = juris Rn 8).

    Vielmehr besteht (im Interesse der Verkehrssicherheit) ein dringendes Interesse der Allgemeinheit an der Ermittlung aller Verkehrssünder (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964, a.a.O.; Beschluss vom 23. Juni 1989, a.a.O.), so dass die Fahrtenbuchauflage auch der Aufklärung von Verkehrsverstößen dient, die von anderen Personen als dem Fahrzeugführer oder dem Fahrzeughalter begangen werden.

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14
    Auch wenn § 31 a StVZO primär Fahrer erfassen will, die Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer gefährden (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - VII C 91/61 -, NJW 1964, 1384; BayVGH, Beschluss vom 9. Januar 2012, a.a.O.), ist der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht auf diesen Personenkreis beschränkt.

    Vielmehr besteht (im Interesse der Verkehrssicherheit) ein dringendes Interesse der Allgemeinheit an der Ermittlung aller Verkehrssünder (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964, a.a.O.; Beschluss vom 23. Juni 1989, a.a.O.), so dass die Fahrtenbuchauflage auch der Aufklärung von Verkehrsverstößen dient, die von anderen Personen als dem Fahrzeugführer oder dem Fahrzeughalter begangen werden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2008 - 1 L 103/08

    Fahrtenbuchauflage für betrieblich genutztes Fahrzeug

    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14
    Denn eine Firma muss in ihrer Eigenschaft als Kaufmann grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage sein, Geschäftsfahrten und Ähnliches anhand schriftlicher Unterlagen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 13. November 2013, a.a.O.; OVG M-V, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 1 L 103/08 -, juris Rn. 12).
  • VG München, 10.09.2009 - M 23 K 09.2395
    Auszug aus VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 757/14
    Dies stellt - jedenfalls in objektiver Hinsicht - eine Nötigung im Sinne von § 240 Abs. 1 StGB dar, mithin eine Straftat, die im konkreten Fall auch einen spezifischen Verkehrsbezug hat und nicht nur anlässlich des Verkehrsgeschehens begangen wurde (vgl. hierzu VG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 14 L 958/14 -, juris Rn. 33; VG München, Urteil vom 10. September 2009 - M 23 K 09.2395 -, juris Rn. 17) und neben Geld- oder Freiheitsstrafe im Zeitpunkt der Tathandlung mit 5 Punkten im Verkehrszentralregister bewehrt war (Nr. 3.2 der Anlage 13 FeV in der bis zum 30. April 2014 geltenden Fassung).
  • VG Düsseldorf, 05.06.2014 - 14 L 958/14

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur unverzüglichen Vorlage eines Fahrtenbuches

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 CS 13.606

    Fahrtenbuchauflage für mehrere Firmenfahrzeuge; Verletzung der kaufmännischen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13

    Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch geeichte

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

  • VG Neustadt, 28.06.2022 - 3 L 455/22

    Bedeutung der Punktebewehrung für Fahrtenbuchauflage - Feststellbarkeit des

    Aufbewahrungsfristen">257 des Handelsgesetzbuchs (HGB) verpflichtet, Bücher zu führen und über lange Zeit aufzubewahren, aus denen sich die Geschäftsvorfälle "in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen" (i.E. ebenso VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 12.1.2022 - 3 K 588/21.NW; VG Mainz, Urteil vom 15.6.2015 - 3 K 757/14.MZ und VG Trier, Beschluss vom 23.2.2015 - 1 L 349/15.TR ).
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